Nach einer längeren Pause widmete sich das zweite Patiententreffen in diesem Jahr wieder dem Thema „Schwerbehinderung“. Das letzte Treffen zu diesem wichtigen Thema lag nun schon einige Zeit zurück. Und das Thema „Schwerbehinderung“ war zudem eine Fortsetzung des sozialrechtlichen Vortrages – die Pflegeversicherung – vom Anfang dieses Jahres.
Als Referent konnten wir Thomas Motschenbacher gewinnen. Er ist zugelassener Rentenberater und Rechtsbeistand mit Büros in Stuttgart sowie Backnang und berät mit seiner Kollegin auf vielen Gebieten des Sozialrechts, ohne abhängig zu sein von den Sozialversicherungsträgern oder einer Versicherung. Im konkreten Fall der Schwerbehinderung ist dies die Prüfung des Bescheids des Versorgungsamtes, die Beratung bei Aberkennung des Status „Schwerbehindert“ oder der Zurückstufung des Behindertengrades bis hin zur dem Vertreten vor dem Sozialgericht. Diese, so ganz patientenorientierte Sicht auf das Schwerbehindertenrecht, hob sich wohltuend ab von der Sehweise des Vertreters des Versorgungsamtes, der zuletzt bei diesem Thema zu Gast war. Trotz der Formalia des Verfahrens und der trockenen Materie entwickelte sich im regen Austausch mit den Betroffenen ein sehr interessanter und lebendiger Vortragsnachmittag.
Dauerhaft behindert ist nach dem Gesetz eine Person, deren Gesundheitszustand über den Zeitraum eines halben Jahres so gemindert ist, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Dies gilt sowohl für körperliche Funktionen, die geistige Fähigkeit aber auch die seelische Gesundheit.
Auf Antrag stellt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen für besondere Einschränkungen fest. Der ausgeübte Beruf und das Arbeitsleben spielen bei dieser Beurteilung keine Rolle. Maßgeblich sind lediglich die „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ – hier sind die Prozentzahlen und auch Spezifika zu den Merkzeichen festgelegt. Die Prozentzahlen werden nicht einfach addiert, sondern ausgehend vom höchsten Prozentsatz und sich verstärkenden Einschränkungen zu einem Gesamtergebnis summiert. Schwerbehindert ist ein Patient ab einem GdB von 50%, wobei Behinderte mit lediglich 30% auf Antrag bei der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden können. Die Bemessung erfolgt in 10er Schritten. Seelische Begleiterscheinungen oder Schmerzen können zu einer höheren Einschränkungsbewertung führen, doch ist dies immer schwer bei der Behörde zu belegen.
Herr Motschenbacher fasste nun die weiteren Probleme des Verfahrens zum Beurteilen des Grad der Behinderung zusammen:
Mit Beispielen aus seinen langjährigen Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Versorgungsämtern illustrierte er anschaulich die gängige Praxis, sie ist von Amt zu Amt unterschiedlich, ebenso wie von einem Bundesland zu dem benachbarten. Ein Sonderfall ist natürlich eine Krankheit, die als solche äußerlich nicht wahrgenommen wird, wie die Pulmonale Hypertonie. Doch gleich an zwei Stellen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird auf die PH eingegangen: zum einen bei der „Einschränkung der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion“ (Ziffer 8.3) und zum anderen bei der „Einschränkung der Herzleistung“ (Ziffer 9.1.1). An letztgenannter Stelle wird explizit auf eine „fixierte (?) Pulmonale Hypertonie“ hingewiesen.
Nach dem Sozialrecht stehen dem Schwerbehinderten ein verbesserter Kündigungsschutz, ein nach dem GdB gestaffelter Einkommensteuerfreibetrag, fünf Tage Sonderurlaub sowie eine mögliche frühere Rente ohne Abschläge zu.
Für teilweise Kopfschütteln und Diskussionsstoff sorgte das anschließende Thema „Merkzeichen“, die das Teilnehmen am öffentlichen Leben erleichtern sollen. Herr Motschenbacher erläuterte mit zahlreichen Fällen aus seiner Praxis die einzelnen Merkzeichen bis hin zu einem Beispiel, in dem ein Rollstuhlfahrer erst vor Gericht ein „aG“ gegenüber dem Versorgungsamt durchsetzen konnte. Zahlreiche Wortmeldungen der Teilnehmer berichteten von den doch gravierenden positiven oder negativen Unterschieden in den Beurteilungen durch die Versorgungsämter.
Bei Kaffee, Kuchen und Butterbrezeln blieben die Teilnehmer des Treffens zum Austausch von Erfahrungen zusammen, und rechtzeitig vor dem Anpfiff der WM-Länderspielpartie machten sich die Verbliebenen auf den Nachhauseweg,
Klaus Konz
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