Das erste diesjährige Treffen des Landesverbandes in Stuttgart-Möhringen war sehr gut besucht. Über 30 Patienten und Angehörige fanden den Weg in das schon traditionelle „Zom Schwabatöpfle“. Landesleiterin Helga Kühne wies in ihrer Begrüßung auf das kleine Jubiläum des Treffens – es war das dreißigste – und auf die noch in diesem Jahr folgenden mit interessanten Themen hin. In dem anschließenden Grußwort ging der stellvertretende Bundesvorsitzende Günther Thimm auf das Bundestreffen in Frankfurt und die großen medizinischen Fortschritte bei der Pulmonalen Hypertonie ein. Hier gilt es besonders das Engagement und die Erfolge des Gießener Forscherteams um Prof. Ghofrani zu würdigen: Nicht umsonst wurde er mit dem Bundesforschungspreis ausgezeichnet. Es ist ein wichtiger Meilenstein in der Behandlung des Lungenhochdrucks.
Als Referentin für den Hauptteil des Nachmittags konnte Frau Britta Bühler, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Sozialverband VdK Stuttgart gewonnen werden. Das Thema „Schwerbehinderung – Mögliche Hilfen“ war sehr weit gefasst und bot daher zahlreiche Anknüpfungspunkte im persönlichen Alltag der betroffenen Kranken. Zunächst stellte sie Berühmtheiten des gesellschaftlichen oder politischen Lebens vor, die trotz der Einschränkungen ihre Aufgaben mit Bravour meistern. Ein hervorstechendes Beispiel ist die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Verena Bentele.
Anschließend ging es um die Schwerbehinderung: Wer ist schwerbehindert? Wie und Wo macht man dies geltend? Gerade bei der Pulmonalen Hypertonie will oder kann die den Grad der Behinderung feststellende Behörde, das Versorgungsamt, die Behinderung nicht erkennen und folglich nicht anerkennen. Obgleich es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen niedergelegt ist, wird oft gerade bei inneren Leiden, der Atmungsorgane oder des Herzens die Einschränkung nicht oder unzureichend berücksichtigt.
Frau Bühler skizzierte den dann möglichen Weg des Widerspruchverfahrens bis hin zur Klage bei den Sozialgerichten. Hier ist eine Unterstützung durch den VdK und seine Sozialgerichtsreferenten angeraten, Nachdrücklich warb sie in dem Zusammenhang für eine Mitgliedschaft im VdK, der auch für Neumitglieder ohne einer sonst üblichen Wartezeit aktiv werden kann.
Ein weiteres Thema war der berufliche Wiedereinstieg, so es der Fortentwicklung der Krankheit zulässt. Fragen der Teil- oder Vollzeitbeschäftigung und die begleitenden Aufgaben und Hilfestellung des Integrationsamtes.
Wiederkommen und Gegangenwerden: In dem Zusammenhang ist natürlich auch der besondere Kündigungsschutz für Behinderte zu erwähnen. Die zahllosen Beispiele auch in jüngster Zeit zeigen: Das ist leider immer noch ein aktuelles und trauriges Thema.
In der abschließenden Fragerunde stellten betroffene Zuhörer mit persönlichen Beispielen die Aktualität und Relevanz der angesprochenen Fragen des Nachmittags nochmals unter Beweis und boten hinreichend Stoff für weitere Gespräche unter den Besuchern des Frühjahrstreffens .
Klaus Konz
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