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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenbezug und Pflegegeld



RenéB.
15.07.2009, 11:18
Hallo Ihr Lieben,

wie gehts euch? Ich hab da mal ne frage: Ich beziehe Erwerbsminderungsrente und darf noch 350 Euro dazuverdienen, was ich auch tue. Wenn ich jetzt Pflegegeld beantragen würde, hätte das irgendwelche negativen Auswirkungen auf die Rente oder die Dazuverdienstgrenze? Nicht das das gekürzt wird.

Würde mich auf Antwort freuen. LG Rene

Hans-werner
15.07.2009, 13:20
Hallo Rene`,
zunächst hat Rente und Pflgegeld nichts miteinander zu tun und ein Pflegegeld wird nicht angerechnet.
Ich wundere mich aber das bei 100% Erwerbsminderung der Zuverdienst voll ausgeschöft werden KANN.
Dann wieder eine Pflgestufe notwendig sein soll.
Welche HILFEN benötigst DU denn?
Wobei und wie viel?
Mit freundlichem Gruß
Hans-Werner

RenéB.
15.07.2009, 14:39
Hallo Hans-Werner,

vielen Dank für Deine Antwort. Noch brauche ich keine Hilfe, deswegen habe ich würde und hätte geschrieben. Aber es ist schon so, das ich häufig dekompensiert bin und grade dann das Waschen und Anziehen besonders schwer fällt. Es ist ja manchmal schon so das meine Freundin mir die socken und schuhe anziehen muß weil ich einfach keine Luft kriege trotz Sauerstoffzufuhr von 2 Litern. Da spielt man schon mit dem Gedanken.

Aber wie gesagt, noch kommt es nicht in Frage. Wichtiger ist mir erstmal, das ich auf die HLTX-Warteliste komme. Das steht als nächstes bei mir an. Die ganzen Screening-Untersuchungen. Naja, gibt schlimmeres. Vielen Dank für dein Interesse.

LG Rene

mabo48
01.09.2009, 15:59
hallo hans-werner,

ich hatte irgendwann auch deinen gedankengang. war selbständig bis ende 2007, aber hin und wieder doch noch fit genug, um noch etwas arbeiten zu können. war taxifahrerin. bis ende 2008 konnte ich dann noch zumindest an wochenenden etwas fahren. als mir die wochenenden dann auch nicht mehr das nötige fit-sein bescherten, habe ich überlegt, pflegestufe zu beantragen. solange ich aber noch die hoffnung hatte, vielleicht doch noch mal wieder arbeiten zu können, wollte ich auch nicht den schritt wagen. das ist dann irgendwie so endgültig. fand es irgendwie absurd, pflegestufe zu haben und dann noch zu arbeiten.

mittlerweile habe ich meine taxi-utensilien gut versteckt, so daß ich nicht ständig daran erinnert werde. vor ungefähr 6 wochen habe ich dann auch pflegestufe beantragt. habe aber, bis auf die mitteilung, daß der antrag an das mdk weitergeleitet wurde, noch nichts gehört.

auch ich hoffe, daß ich irgendwann zur ltx zugelassen werde. danach ist mein größtes ziel und wunsch, wieder im taxi zu hocken. ein kleines modellauto auf meinem buffet erinnert mich daran, dieses ziel nie aus den augen zu lassen.

tja, jetzt habe ich dir zwar keine guten ratschläge erteilen können, wollte dir auch nur so meinen gedankengang darlegen.

lg margret aus münchen

Günter F
03.09.2009, 16:33
Hallo,liebe Diskusionsbeteiligte,
zu dem o.g. Thema kann ich aus eigener Erfahrung einiges mitteilen.
Ich hatte bei meiner Krankenkasse einen Rollator beantragt. Dieses wurde
mit fer Bemerkung abgelehnt, daß hierfür die Pflegeversicherung zuständig
sei.
Ohne meinem Dazutun bekam ich wenige Tage später einen Antrag für
Pflegegeld zugeschickt.
Nach Ausfüllen dieses Formulares habe ich dieses dann auch gleich an die
die Pflegeversicherung geschickt.
Einige Zeit später erschien dann auch ein Arzt des ärztlichen Dienstes nach Voranmeldung bei mir.
Obwohl ioch 24 Std. tägl. 4-5 Liter Sauerstoff benötige, wurde mein
Zustand seitens des Arztes bedauert. PH und COPD langten ihm aber
offensichtlich nicht. Unter seiner Ausicht mußte ich dann die Treppe
zur 1. Etage unseres Hauses gehen. Trotz Unterbrechung kam ich oben
an. Auch das war kein Grund für eine Pflegestufe, da ich ja immerhin noch
in der Lage mich selbst zu rasieren und die Zähne zu putzen.
Ankleiden und waschen kann ich michwenn auch leidlich, selbst.
Der Antrag wurde abgelhnt.
Das meine Frau für alle Arbeiten im Haus und Garten, sowie Einkaufen
und Behördengänge alleine zuständig ist, interessiert bei der Pflegever-
sicherung niemanden.
Dieses teile ich nur mit, damit ihr bei Alehnung Euerer Antäge nicht zu
sehr enttäuscht seid.
Wichtig sind mindestens 2 Pflegeleistungen gegenüber dem Antragsteller.

LG an alle Günter

vsl
11.09.2009, 23:13
Hallo an alle Pflegegelddiskussionsbeteiligten,

ich kenne in meiner engeren Verwandtschaft nur einen, der es jemals für kurze Zeit zum Pflegegeld gebracht hat. Mein Opa nach einem Jahr Knochenkrebs mit durchgemoderten und kreuz und quer verschraubten Oberschenkelknochen, dann aber gleich Sprungbeförderung auf die Stufe III.

Solange man noch Mäulchen putzen kann und seine Notdurft bei fehlender fremder Hilfe noch nicht zwangsläufig im Bett verrichtet, hat man kaum eine reelle Chance auf die I.

Diesbezüglich kann ich nur § 15 SGB XI im Kommentar als Nachtlektüre ans rechtsvergrößerte Herz legen. Schlapp, saft- und kraftlos alleine reicht für Stufe I noch lange nicht aus. Dafür muss man schon mit stärkeren Lähmungen nach Schlaganfall oder erkennbarer Parkinson und den damit verbundenen erheblichen körperlichen Einschränkungen kommen. Nach einer (H)LTX dürfte m.E. für die erste Zeit aber min. eine II drinn sein. Ein schwacher Trost, aber Augenwischerei bringt beim Gang vor das Sozialgericht ohnehin nichts. Die sehen jeden Tag mehr Elend, als man sich im schlimmsten Albtraum denken kann.

Übrigens, es gibt da noch die sogenannte "Pflegestufe 0" für Menschen mit "eingeschränkter Alltagskompetenz", wünscht man auch keinem seiner Feinde.

Auf Pflegegeld ob "0", I, II oder III sollte man weiß Gott nicht scharf sein, ich wünsche keinem und vor allem keinem hier im PH Forum, dass er jemals die Voraussetzungen für die Stufe I erfüllt. Rente, EU-Rente, GdB, all das ist noch tragbar, aber Pflegestufe, lieber nicht.


Gruß aus Leipzig Volker X.

mabo48
12.09.2009, 16:25
hallo lieber günther,

deine erfahrungen hören sich ja wie ein schlechter krimi an. das tut mir furchtbar leid für dich. ich würde aber auf alle fälle widerspruch einlegen, das ist doch wohl der hammer.
wie schon geschrieben, habe ich auch pflege beantragt. der mdk war letzten donnerstag bei mir. muß ehrlich sein, mein nervenkostüm war so dünn, daß ich mir fest vorgenommen hatte, die person bei dem ersten negativen wort vor die türe zu setzen. ist ja im prinzip ziemlich dumm und naiv, und würde mir auch nichts bringen. aber für irgendwelche entwürdigenden verrenkungen vor jemand fehlte mir dann doch auch der nötige humor.
es kam alles anders. die energische dame vom telefon entpuppte sich als ein sehr menschliches einfühlsames wesen. das gespräch verlief sehr harmonisch. fazit ihrerseits: sie brauchen hilfe, und die werden sie bekommen.
also ich wußte nicht, wie mir geschah, zumal ich ja soviel negatives gehört hatte. nun bin ich mal gespannt, wann der bescheid kommt und wie er ausschaut.
außerdem, meinen gehwagen habe ich ganz normal über meine kasse erhalten. also, vom ha ein rezept, das habe ich gleich der kasse zugeschickt, und von denen erhielt ich dann irgendwann einen anruf über die weitere vorgehensweise. ich habe copd, emphysem und ph.

wollte nur damit sagen, es gibt auch verständnisvolle gutachter.
lg margret aus münchen

Hans-werner
13.09.2009, 13:37
Liebe Forumteilnehemer,
ich find es sehr schade das diess schwierige Thema durch einige Beiträge,
die sicherlich aus negativer Erfahrung entstanden sind, so wenig hilfreich sind.
Günter F. beschreibt einige Probleme, wo sich für mich zunächst die Frage stellt privat oder gesetzlich versichert? Thema Rollator.
Wenn privat versichert, WAS steht in dem Leistungsvertrag?
Pflege:
Wenn die Begutachtung so gelaufen ist wie beschrieben, wie sah den die Vorbereitung aus?
Wurde ein Pflegetagebuch geführt, die notwendigen Hilfen beschrieben und begründet, Zeiten erfasst?
Was hat die Gartenarbeit der Frau mit der notwendigen Hilfe des Bedürftigen zu tun?
Was sind mindestens 2 Pflegeleistungen?
Wurde das Gutachten vom MdK angefordert und eingesehen, wo waren die Schwachstellen in der Hilfestellung bei denen die Zeiten nicht erreicht wurden?
ES gibt ganz klar beschriebene Zeitfenster für Hilfe-Leistungen in den Bereichen:
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Hauswirtschaft

ZU Volkers Beitrag.
Was ist eine Sprungbeförderung in der Pflege????
Mäulchenputzen und Notdurft ohne Hilfe keine Chance auf Pflegestufe I.... ??
Auch Schlaganfall und Parkinson mit Lähmungen haben mit dem erreichen der Pflege I nur bedingt Sachlich etwas zu tun, nähmlich als auslösende mögliche Grunderkrankungen die einen Hilfebedarf auslösen können und erforderlich machen.
Mit der Pflegestufe 0 ist eine Möglichkeit geschaffen worden, Hilfen für Demanzkranke im frühen Stadium.!!

Es macht durchaus Sinn bei Ph rechtzeitig Hilfe aus der Pflegeversicherung zu beantragen, wenn der Hilfebedarf tatsächlich erforderlich ist !!!!

Ich denke eine rechtzeitige und qualifizierte Information und Vorbereitung zum Antrag einer Pflegestufe und zur Begutachtung ist immer erforderlich, um die negativen Erfahrungen zu reduzieren. Dazu gehört auch die Ehrlichkeit ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist, denn hier gibt es einige wichtige Unterschiede, die nur dann auch verständlich werden, wenn die Bedingungen aus den Verträgen berücksichtigt werden.
MfG
Hans-Werner Koch

mabo48
13.09.2009, 16:56
hallo hans-werner,

ich weiß zwar nicht, wem deine frage gilt: privat oder gesetzlich versichert.... da ich auch einen beitrag geleistet habe, fühle ich mich mal angesprochen. also ich bin gesetzlich versichert...

lg margret aus münchen

Günter F
14.09.2009, 17:02
Hallo liebe Margret,Volker und Hans-Werner,
vielen Dank für Euere Antworten auf meinen Beitrag zum o.g. Thema.
Den Bericht von Dir lieber Hans-Werner kann ich allerdings nicht ganz
unwidersprochen im Raume stehen lassen.
Die ganze Aktion mit der Pflegeversicherung wurde nicht von mir, sondern
von meiner KV angeschoben.
Hier die 1. Frage. Ich bin privat versichert und wollte einen Rolator haben.
Die zuständige Sachbearbeiterin erklärte mir, dass hierfür die Pflegevers.,
übrigens bei der gleichen Gesellschaft, zuständig sei. Auf betreiben der
Sachbearbeiterin wurden mir dann die entsprechenden Formulare von der
Pflegevers. zugesandt, die ich dann ausgefüllt möglichts schnell zurück-
schicken sollte was ich auch getan habe.
Erst später habe ich erfahren, dass jede Vers. ihren eigenen Hilfsmittel-
katalos hat. Ein Rolator ist bei meiner Vers. im Katalog nicht verzeichnet.
Wer aber hat einen Hilfsmittelkatalog seiner KV bei sich zu Hause ?
Zum Pflegebuch habe ich die Frage, wr macht so etwas ?
Ich bin jetzt in 2. Ehe verheiratet. Meine 1. Frau ist vor 8 1/2 Jahren
an Krebs verstorben.
Auf Anraten unseres Arztes habe ich Pflegegeld für meine Frau beantragt.
Vom med.Dienst der gleichen Vers. erschien wenig später eine Ärztin.
Diese hat nicht nach einem Pflegetagebuch gefragt, sondern wer meine
Frau pflegt. In der Pflege hatte sich meine Schwägerin und ich immer
abgelöst. Nach eingehender Untersuchung meiner Frau wurde ihr sofort die
Pflgestufe 3 zuerkannt, Bei mir wurde ebenfalls nicht nach einem solchen
Buch gefragt.Den Arzt interessierte nur der Umfang der Pflege. Da wir
ehrlich waren, haben wir seine Fragen wahrheitsgemäß beantwortet.
Ich wollte ja nur einen Rolator haben.
Der Arzt erklärte mir dann, dass mindestens 2 Plegevorgänge direkt an mir
vollzogen werden müssen, z.B. Rasieren und Zähneputzen.
Hätten wir dieses als Pflegetätigkeit angegeben, hätte man mir die
Pflegestufe 1 zuerkannt.
In dem Bericht wird auch nur die Gartenarbeit meiner Frau erwähnt.
Ich hatte auch darauf hingewiesen, daß sie auch alle Behördengänge und
alle schweren Arbeiten verrichten muß, da ich auf Grund meiner Krankheit
hierzu nicht in der Lage bin.
Ernährung un Hauswirtschaft waren schon immer im Zuständigkeitsbereich
meine Frau. Heute aber muß sie alles alleine machen.
Was die Mobilität betrifft, so kann ich nur sagen, dass ich ihne Hilfe meiner
Frau kaum noch das Haus verlassen könnte.
Ich möchte auf keinen Fall falsch verstanden werden, sondern möchte doch nur darauf hinweisen, dass die ausserordentliche Belastung unserer
Partner oder Familienangehörigen in keiner Weise berücksichtigt wird, obwohl das Pflegegeld ja dem Pfleger zulommen soll.
So, das wär´s.

Viele Grüße aus Buxtehude
Euer Günter

Ps. Ich würde mich auch einmal über einen Anruf unter 04161/61511,
freuen.

vsl
15.09.2009, 00:47
[quote=Hans-werner;1482]Liebe Forumteilnehemer,
ZU Volkers Beitrag.
Was ist eine Sprungbeförderung in der Pflege????

--> "Sprungbeförderung" nenne ich eine Einstufung, die der med. Dienst erst vornimmt, wenn er absolut keinen Ermessensspielraum mehr hat und er den selben zuvor voll zu Lasten des Pflegebedürftigen ausgelegt hat, um die Stufen I und II abzulehnen, auch wenn die Vergabegründe m.E. zweifelsfrei vorgelegen haben. Im ex. Landkreis Delitzsch war man seinerzeit in Sachen Zuerkennung von Pflegestufen bei privater Pflege durch Angehörige nicht sehr großzügig würde ich sagen.

Großvater konnte auch vor dem Bruch der Oberschenkel kaum noch irgend welche Tätigkeiten im Haushalt verrichten. Einkaufen, Treppen steigen, Essen zubereiten, Waschen u.s.w. Alleinsehend, ohne Großmutter, wäre er längst vor der spät zuerkannten Stufe III ein klarer Fall fürs Pflegeheim gewesen.

An den Zirkus in Sachen Beschaffung des Treppenfahrgerätes für den Rollstuhl möchte ich gar nicht erst zurückdenken.


Mäulchenputzen und Notdurft ohne Hilfe keine Chance auf Pflegestufe I.... ??

--> Genau so! Solange mein Großvater sich noch ein wenig selbst behelfen konnte, war man nicht gewillt, ihm eine Pflegestufe zuzuerkennen. Zum Dank für den voll aus eigenen Mitteln bezahlten behindertengerechten Mindestumbau der Wohnung z.B. Türverbreiterung auf Gehhilfenbreite, Einbau von Rampen statt fieser Treppenstufen, Waschbeckenabsenkung, Duschsitz, Funklichtschalter u.s.w. stellte man fest, das Großvater eigentlich ganz gut ohne fremde Hilfe zurecht kommt und (noch) keine Pflegestufe braucht.

Der zeitraubende Klageweg hätte meinem Großvater nichts genützt. Der Widerspruch wurde vom schnell fortschreitenden Krebs eingeholt, das nenne ich "Erledigung durch Zeitablauf".


--> Richtig ist auf jeden Fall, sich frühzeitig um eine Pflegestufe zu bemühen und erforderlichenfalls bei Verschlechterung die Einstufung nachprüfen zu lassen. Vorausgesetzt, man kann zum Antragszeitpunkt auch tatsächlich Pflegebedürftigkeit vorweisen. Einen Antrag "für den Fall wenn..." gibt es m.E. nicht.

Ausgangs- und Bezugspunkt meines Beitrags war der Beitrag von RenéB, der mit Erwerbsminderungsrente und 350 Euro Zuverdienst Pflegegeld beantragen wollte. Ich würde fast darauf wetten, dass er im ex. Landkreis Delitzsch mit seinem Antrag nur ein müdes Lächeln vom med. Dienst ernten würde. Es sei denn der Hinzuverdienst stammt aus reiner Denkarbeit, da er körperlich eben ein Fall für die Pflegeversicherung ist.

Die negativen Erfahrungen von Günter F. kann ich leider nur bestätigen. Anscheindend sind nicht alle Pflegekassen spendabel, auch nicht die privaten!