29.10.2004, 22:04
Laut GMG sind "Lifestyle-Arzneimittel" wie Viagra mit der "Lifestyle-Indikation" Behandlung der erektilen Dysfunktion von der GKV-Erstattung ausgeschlossen. Möglich ist aber ein so genannter "Off-label-use" von Viagra zur Behandlung der sehr seltenen pulmonalen Hypertonie. Für diese Indikation gibt es keinen generellen Ausschluss von der Kassenerstattung. Die "Arbeitsgemeinschaft pulmonale Hypertonie" sieht einen Konsens für eine auf Publikationen gestützte positive Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Sildenafil zur Behandlung der pulmonalen Hypertonie. Da der Apotheker die Verordnungsindikation des Arztes nicht kennt, kann er die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse nicht selber beurteilen; folglich ist es bei der Verordnung von Viagra auf Kassenrezept nicht zur Prüfung der Verordnungsfähigkeit verpflichtet. Ausführliche Info dazu in DAZ Nr. 32, Seite 48.